Scheine

Binnengewässer:

Den Sportbootführerschein für Binnengewässer gibt es unter Motor und unter Segel. Vorgeschrieben ist er allerdings nur für Binnenschifffahrtsstraßen, dem Rhein und oder unter Segeln auf Gewässern in Berlin und Brandenburg siehe auch SpFV
Die jeweiligen Boote dürfen maximal 20m lang sein.
Auf dem Bodensee ist noch ein extra Bodenseepatent erforderlich, man kann allerdings mit dem SBF-BINNEN ein Urlaubspatent beantragen.

Küstengewässer:

nicht gewerbliche Nutzung:

Der Sportbootführerschein für Seeschifffahrtsstraßen (SBF-SEE) ist vorgeschrieben für das führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). SpFV Es gibt keine Längenbegrenzung.

gewerbliche Nutzung

Führer von Yachten und Traditionsschiffen können als Nachweis ihrer Befähigung zum Führen dieser Fahrzeuge

  • in den Küstengewässern einen Sportküstenschifferschein,
  • in den küstennahen Seegewässern einen Sportseeschifferschein und
  • in der weltweiten Fahrt einen Sporthochseeschifferschein

nach den Vorschriften dieser Verordnung erwerben. siehe SportSeeSchiffV
Diese sind erforderlich für die gewerbsmäßige Nutzung siehe SeeSpbootV §15

Praxis:

Was braucht man also wirklich?

SBF-BINNEN unter Motor:
Wer nicht am Rhein oder in Berlin wohnt, wird zwar selten einen SBF-BINNEN benötigen, sollte man aber sowieso beabsichtigen einen SBF-SEE zu machen, kann man den BINNEN Schein relativ einfach mitmachen. Es gibt lediglich eine weitere Theorie Prüfung. Die Praxisprüfung unter Motor wird erlassen, wenn bereits ein SBF-SEE vorhanden ist.

SBF-BINNEN unter Segel:
Diesen Schein benötigt hauptsächlich jemand, der auf Gewässern in Berlin und Brandenburg unterwegs ist. Aber: Wer beabsichtigt auf dem Meer Segeln zu gehen und noch keinerlei Segel Erfahrung hat, für den sind die angebotenen Kurse eine gut Vorbereitung um ein Verständnis für Segelboote zu erlangen.
Auch hier gibt es eine Abkürzung. Wer im Besitz eines SKS ist, dem wird die praktische Prüfung erlassen.

weitere Scheine:
Wer den SBF-SEE oder SBF-BINNEN gemacht hat, und sonst keinerlei Erfahrung mit Booten hat, wird feststellen, dass er zwar den notwendigen Führerschein besitzt, aber nicht unbedingt die notwendigen Kenntnisse um ein Boot sicher auf dem Meer zu führen. (zumindest hatte ich das so empfunden)
Möchte man ein Boot chartern, langt zwar der SBF-SEE aus, Charterunternehmen haben aber in der Regel in Ihren AGBs einen Passus wie z.B. Pitter Yachting

Der Charterer (Skipper) versichert, dass er den für das Fahrtgebiet entsprechenden Sportbootführerschein besitzt oder von einem Crewmitglied als Schiffsführer mit entsprechendem Befähigungsnachweis begleitet wird, außerdem, dass er oder sein Skipper alle erforderlichen navigatorischen und seemännischen Kenntnisse und Erfahrungen besitzen, um die gecharterte Yacht für die geplanten Fahrten in offenen Gewässern unter Segeln und/oder Motor unter Berücksichtigung der Verantwortung für Crew und Material sicher zu führen.

vgl Pitter AGB

Wie weißt man nun aber am besten nach, dass man die erforderlichen navigatorischen und seemännischen Kenntnisse hat? Ein solcher Nachweiß kann z.B. durch den Sportküstenschifferschein oder z.B.dem Segelschein Yacht des Verband Deutscher Sportbootschulen e.V. erfolgen.

Möchte man als Skipper Geld verdienen, kommt man an den entsprechenden amtlichen Scheinen SKS, SSS oder SHS nicht vorbei